Rechtzeitig für Abfertigungen vorsorgen
Seit 1. Jänner 2003 hat jeder Dienstnehmer Anspruch auf eine Abfertigung – egal ob er selbst kündigt oder gekündigt wird. Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, pro Mitarbeiter monatlich 1,53 % seines monatlichen Bruttogehaltes in eine Vorsorgekasse einzuzahlen. Diese Abfertigungsbeiträge werden gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen über die Gebietskrankenkasse einbezahlt und von dieser an die gewählte Vorsorgekasse weitergeleitet. Die Generali empfiehlt Ihnen für eine sichere und ertragreiche Veranlagung die BONUS Vorsorgekasse.
IHRE VORTEILE
- kalkulierbare, laufende Beiträge
- Beiträge sind als Betriebsausgabe absetzbar
- Beiträge sind versicherungssteuerfrei
UNSER PARTNER
Die BONUS Vorsorgekasse (gegründet im September 2002 von Generali Vienna Group und Zürich Versicherung AG) bietet höchste Sicherheit und optimales Veranlagungsmanagement.
Ihr Generali BusinessCoach erarbeitet gerne gemeinsam mit Ihnen die maßgeschneiderte betriebliche Abfertigungsvorsorge für Ihr Unternehmen.
Profitieren Sie von der individuellen Beratung durch unsere Spezialisten für die betriebliche Vorsorge.
Hinweis: Alle Angaben basieren auf der aktuellen Steuerrechtslage (Stand 04/2011),
für Änderungen oder Entfall der steuerlichen Begünstigungen kann daher keine Haftung übernommen werden.