Abfertigungsvorsorge

Abfertigung ALT

Für den Fall des Ausscheidens von MitarbeiterInnen, die noch in die Abfertigung ALT fallen, sollten Sie gut vorsorgen. Denn das alte Abfertigungsrecht gibt Ihren Mitarbeitern Anspruch auf bis zu einem Jahresgehalt! Um Liquiditätsprobleme zu vermeiden, bietet Ihnen die Generali eine Auslagerungsversicherung sowie eine Abfertigungsrückdeckungsversicherung an.

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Abfertigung NEU

Seit 2003 hat jeder Dienstnehmer Anspruch auf eine Abfertigung – egal ob er selbst kündigt oder gekündigt wird. Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, in eine Vorsorgekasse einzuzahlen. Die Generali empfiehlt Ihnen für eine sichere und ertragreiche Veranlagung die BONUS Vorsorgekasse.

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Selbstständigenvorsorge

Seit 2008 kann jeder österreichische Unternehmer 1,53 % seiner jährlichen Beitragsgrundlage für die steuersparende Vorsorge vorsehen. Nützen Sie die Freiheit, Ihren Partner selbst wählen zu können – die Generali empfiehlt Ihnen die Veranlagung Ihrer Beiträge bei der BONUS Vorsorgekasse.

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