Flexibel vorsorgen und absichern
Seit 2008 kann jeder österreichische Unternehmer 1,53 % seiner jährlichen Beitragsgrundlage für die steuersparende Vorsorge vorsehen. Als Ausgleich für die Selbstständigenvorsorge wurden die Beiträge zur Krankenversicherung für Selbstständige um 1,45 % auf 7,65 % gesenkt.
Je nach Berufsgruppe ist die Teilnahme verpflichtend oder freiwillig:
Verpflichtend: Gilt für alle Gewerbetreibenden oder "Neue Selbstständige" mit Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach GSVG.
Freiwillig: Als Freiberufler, Arzt, Apotheker, Anwalt, Wirtschaftstreuhänder, Notar, Land- oder Forstwirt, können Sie sich innerhalb von zwölf Monaten ab Aufnahme der selbstständigen Berufsausübung einmalig für die Teilnahme entscheiden. Wichtig: Revidierbar ist die Entscheidung nicht.
IHRE VORTEILE
Ob freiwillig oder verpflichtend – Sie schaffen auf jeden Fall eine steuerschonende Vorsorgelösung für Ihre Zukunft:
- volle Anrechnung der geleisteten Beiträge als Betriebsausgabe
- KESt und KÖSt-freie Veranlagung in der Vorsorgekasse
- zusätzliche steuerfreie Rente ab Pensionsantritt
- Einmalauszahlung nur mit 6 % versteuert
- Bruttokoapitalgarantie auf die geleisteten Beiträge
- jährliche Information über ihren persönlichen Kontostand
UNSERE MODELLE
Nützen Sie die Freiheit, Ihren Partner selbst wählen zu können – die Generali empfiehlt Ihnen die Veranlagung Ihrer Beiträge bei der BONUS Vorsorgekasse (bei der die Generali Gruppe einer der Hauptaktionäre ist). Lesen Sie mehr zu unserem Partner.
Beachten Sie die Fristen für den Einstieg – hier gibt es Unterschiede je nach Berufsgruppe:
Selbstständigen-Vorsorge für Gewerbetreibende
Selbstständigen-Vorsorge für Freiberufler, Land- und Forstwirte
Selbstständigen-Vorsorge für Rechtsanwälte
Selbstständigen-Vorsorge für Ziviltechniker
Ihr Generali BusinessCoach erarbeitet gerne gemeinsam mit Ihnen die maßgeschneiderte betriebliche Abfertigungsvorsorge für Ihr Unternehmen.
Profitieren Sie von der individuellen Beratung durch unsere Spezialisten für die betriebliche Vorsorge.
Hinweis: Alle Angaben basieren auf der aktuellen Steuerrechtslage (Stand 04/2011),
für Änderungen oder Entfall der steuerlichen Begünstigungen kann daher keine Haftung übernommen werden.