Haftpflichtversicherung
Ein Moment der Unachtsamkeit genügt ...
Beispiel I
Beim Skifahren springt der siebzehnjährige Sohn der Familie G. zu schnell über eine Kuppe und rammt versehentlich einen anderen Skifahrer. Leider eindeutig seine Schuld, aber die erhobenen Schmerzensgeldansprüche des verletzten Skifahrers werden im Rahmen der Sporthaftpflichtversicherung aus der Haushaltversicherung übernommen.
Beispiel II
Der Tag hat heute schon nicht gut begonnen. Hans G. (22) ist zu spät dran, weil der Wecker nicht geläutet hat. Endlich hat er eine Parklücke entdeckt, versperrt sein Auto und läuft hastig auf die Straße Richtung Büro. So übersieht er eine Radfahrerin, die auf ein Auto fällt, dessen Fahrer gerade noch rechtzeitig abbremsen konnte. Hans G. hat mehrfaches Glück. Er selbst und auch die Radfahrerin sind unverletzt, das Fahrrad ist allerdings ziemlich demoliert und auch an dem Auto ist beträchtlicher Sachschaden entstanden. Sowohl die Ansprüche der Radfahrerin als auch des Autolenkers werden aus der Haftpflichtversicherung der Generali abgedeckt.
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