"BestCare: Pflege"
hilft nicht nur bei dauerhafter, sondern auch schon bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit – beispielsweise nach einem Unfall oder Krankenhausaufenthalt.
Die Generali organisiert in diesem Fall nicht nur Besuchsdienste und Pflegeeinrichtungen, sondern auch die Betreuung durch professionelles Personal oder in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung. Dabei gibt es bereits ab dem 1. Tag die finanzielle Unterstützung (bei einer voraussichtlichen Dauer von mehr als drei Tagen) und es wird Kostenersatz für bis zu maximal 60 Kalendertage innerhalb von zwei Jahren geleistet.
Oft reicht vorübergehende Pflege nicht aus: Sind die Folgen eines Unfalls oder einer Krankheit so schwerwiegend, dass ständige Hilfe erforderlich ist, oder wenn man im Alter alleine nicht mehr zurechtkommt, dann ist man auf dauerhafte Pflege angewiesen.
"BestCare: Pflege" sichert hier ein monatliches Pflegegeld zur Abdeckung der damit verbundenen Kosten, dessen Höhe von der jeweiligen Pflegestufe ) sowie vom gewählten Pflegetarif abhängt: Je höher Ihr Versicherungsschutz ist, umso höher ist der gesicherte Leistungsanspruch. Es können Leistungen ab der Pflegestufe 1 oder ab Pflegestufe 3 gewählt werden. Für die Dauer des Pflegegeldbezuges wird keine Prämie verrechnet.
Folder BestCare Pflege
Ablebensleistung
Sollte die versicherte Person ableben, ohne während der Vertragslaufzeit eine Leistung für dauerhafte Pflege in Anspruch genommen zu haben, geht die vereinbarte Ablebensleistung auf die Erben über. Die Inanspruchnahme des Tarifes für Informationen oder vorübergehende Pflege beeinträchtigen diese Ablebensleistung nicht.