Europäischer Zahlungsverkehr
Umstellung der Zahlscheine auf IBAN
Für den europäischen Zahlungsverkehr wurden verpflichtende Standards für alle 27 EU-Mitgliedsländer sowie Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Monaco und Island (= SEPA-Raum) festgelegt.
Was ist die IBAN?
International Bank Account Number / Internationale Bankkontonummer
Beispiel einer österreichischen IBAN: AT31 1515 0005 0108 7126
AT Länderkennzeichen
31 Prüfziffern
15150 Bankleitzahl
00501087126 Kontonummer
Wo erfahre ich meine IBAN?
Ihre persönliche IBAN erfahren Sie von Ihrer kontoführenden Bank bzw. ist sie bei vielen Banken auch schon auf dem Kontoauszug, den Bankomatkarten und online bei den Telebankingdaten angeführt.
Die IBAN für österreichische Bankkonten setzt sich folgendermaßen zusammen:
2-stelliger Ländercode bestehend aus Buchstaben (z. B. AT für Österreich) 2-stellige Prüfziffer 5-stellige österreichische Bankleitzahl (z. B. 12000 für Unicredit Group/Bank Austria) in Österreich maximal 11-stellige Kontonummer bestehend aus Ziffern
Was ist der BIC (auch: SWIFT-Code)?
Bank Identifier Code / internationaler Identifikationscode der Bank bzw. Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (Quelle: Bank Austria)
Der BIC ist die weltweit eindeutige Kurzbezeichnung einer Bank. Bei Inlandszahlungen ist kein BIC notwendig, die Angabe der IBAN genügt, damit Ihre Zahlung ankommt. Manchmal wird statt dem Wort BIC auch der Begriff SWIFT verwendet.
Beispiel eines BIC:
BIC der Oberbank: OBKLAT2L
Wie füllt man den neuen Zahlschein aus?
Der neue Beleg „Zahlungsanweisung“ ist sowohl für Zahlungen innerhalb Österreichs als auch für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb des europäischen SEPA-Raumes gültig.
Für Überweisungen innerhalb Österreichs geben Sie nur mehr jeweils die IBAN für Auftraggeber und Empfänger an, die Angabe einer Bankleitzahl ist nicht mehr notwendig.
Zahlungsweise Einzugsermächtigung bzw. Dauerauftrag Sollten Sie Generali Versicherungsverträge mittels Bankeinzug bezahlen, müssen Sie derzeit gar nichts tun.
Wollen Sie grundsätzlich auf die bequeme Zahlungsweise der Einzugsermächtigung umsteigen, dann geben Sie dies einfach unserem Kundendienst bekannt. Dadurch ersparen Sie sich die Kosten für die Mehraufwendungen, die mit der Zahlscheinzahlweise verbunden sind, und haben immer einen aufrechten Versicherungsschutz.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Bankinstitut.

