Lebensversicherung Statistische Basisdaten

Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Umsetzung der EU-Richtlinie

Die EU-Richtlinie 2004/113/EG zur "Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen" sieht vor, dass Unterschiede in den Leistungen oder Prämien nur dann zulässig sind, wenn das Geschlecht ein bestimmender Faktor in der Risikobewertung ist, und wenn diese Risikobewertung auf relevanten versicherungsmathematischen und statistischen Daten beruht. Das am 25. Mai 2006 beschlossene VersRÄG 2006 hat diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.

Das bedeutet, es kann geschlechtsspezifische Unterschiede in der Festsetzung von Leistungen oder der Kalkulation der Prämien geben, wenn der Unterschied durch versicherungsmathematische Daten und Berechnungen begründet ist. Die Regelung ist am 1. Dezember 2007 in Kraft getreten und auf alle ab diesem Zeitpunkt neu abgeschlossenen Versicherungsverträge anzuwenden. Ab diesem Zeitpunkt sind auch entsprechende Melde- und Veröffentlichungspflichten vorgesehen. Gemäß §9 VAG 1978/2005 Absatz 4 (geändert durch das VersRÄG 2006) informiert die Generali über die versicherungsmathematischen und statistischen Daten, aus denen unterschiedliche Prämien oder Leistungen für Frauen und Männer abgeleitet werden wie folgt.

Im Bereich der Lebensversicherungen werden unterschiedliche Prämien oder Leistungen aus folgenden statistischen Daten abgeleitet (je nach Produkt bzw. Tarif):

Kapitalversicherung:

Die für die Prämien und Leistungen relevanten Unterschiede zwischen den Geschlechtern beruhen auf unterschiedlichen Lebenserwartungen. Verwendet werden – je nach Tarifgeneration -  die österreichischen Sterbetafeln 1990/92 bzw. die österreichischen Sterbetafeln 2000/02.

Quelle: Österreichisches Statistisches Zentralamt


Risikoversicherung
:

Die für die Prämien und Leistungen relevanten Unterschiede zwischen den Geschlechtern beruhen auf unterschiedlichen Lebenserwartungen. Verwendet werden –  je nach Tarifgeneration – die österreichischen Sterbetafeln 1990/92, die österreichischen Sterbetafeln 1980/82 bzw. die österreichischen Sterbetafeln 2000/02.

Quelle: Österreichisches Statistisches Zentralamt


Erlebens - und Rentenversicherung einschließlich betrieblicher Kollektivversicherung gemäß § 18 f VAG:

Geschlechterspezifische Unterschiede in der Lebenserwartungen bedingen auch Unterschiede bei der Berechnung von Renten. Verwendet wird die Rententafel AVÖ 2005 R.

Quellen: Reinhold Kainhofer, Martin Predota, Uwe Schmock: The new Austrian Annuity Valuation Table bzw.  AVÖ 2005R, in: Mitteilungen der Aktuarvereinigung, Österreichs (AVÖ) Heft 13, April 2006


Fondsgebundene Lebensversicherung sowie Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108 g-i EStG 1988:

Die für die Prämien und Leistungen relevanten Unterschiede zwischen den Geschlechtern beruhen auf unterschiedlichen Lebenserwartungen. Verwendet werden die österreichischen Sterbetafeln 1990/92.

Quelle: Österreichisches Statistisches Zentralamt


Indexgebundene Lebensversicherung
:

Die für die Prämien und Leistungen relevanten Unterschiede zwischen den Geschlechtern beruhen auf unterschiedlichen Lebenserwartungen. Verwendet werden die österreichischen Sterbetafeln 2000/02.

Quelle: Statistik Austria

Österreichischen Sterbetafeln der Statistik Austria.

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung:

Invalidisierungswahrscheinlichkeiten in der BUZ hängen neben Alter und Geschlecht auch vom ausgeübten Beruf des Versicherten ab. Verwendet werden die BU - Tafeln GR 2003 I

Quellen: Website der Genre bzw."Rechnungsgrundlagen für nach Berufsgruppen differenzierte BU-Versicherungen".

Eintrittswahrscheinlichkeiten nach Aggregattafel DAV 1997I sowie 4 Berufsgruppen (Grafiken):

Eintrittswahrscheinlichkeiten, Männer, bis Alter 40
Eintrittswahrscheinlichkeiten, Männer
Eintrittswahrscheinlichkeiten, Frauen, bis Alter 40
Eintrittswahrscheinlichkeiten, Frauen

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