Sozialleistung
Modell 1: Arbeitgeberfinanziert – die freiwillige Sozialleistung
Sie suchen eine betriebliche Basisvorsorge und Sozialleistung für Ihre Mitarbeiter? Das arbeitgeberfinanzierte Modell der Zukunftssicherung gemäß § 3 (1) 15a EStG ist eine aus Betriebsmitteln finanzierte Zusatzvorsorge. Es spart nicht nur Sozialversicherungsbeiträge und Lohnnebenkosten, sondern motiviert zusätzlich Ihre Mitarbeiter.
Ihre Vorteile als Unternehmer
- Innovative Form der "Gehaltserhöhung"
- Beiträge bis EUR 300,– p. a. als Betriebsausgabe absetzbar
- Keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnnebenkosten
Vorteile für Ihre Mitarbeiter
- Beiträge bis EUR 300,– p. a. sind lohnsteuerfrei und sozialversicherungsfrei
- Dadurch wesentlich höhere Leistung im Ablebens- und Berufsunfähigkeitsfall als bei privat finanzierter Risikovorsorge
- Wahlmöglichkeit hinsichtlich Höhe der Versicherungssumme im Ablebensfall
- Vereinfachte Gesundheitsprüfung im Rahmen der Zukunftssicherung
Ihre Mitarbeiter sind ihr größtes Kapital
Wenn Sie Ihren Mitarbeitern die Zukunftssicherung gemäß § 3 (1) 15a EStG als freiwillige Sozialleistung anbieten, können Sie pro Mitarbeiter jährlich maximal EUR 300,– einzahlen – völlig frei von Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträgen und anderen Lohnnebenkosten.
Abgesichert wird Ihr Mitarbeiter mittels Ablebensversicherung im Rahmen einer Betrieblichen Vorsorge mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.
Durch den Steuervorteil ergibt dieses Modell wesentlich mehr Leistung im Ablebensfall und wesentlich höhere Berufsunfähigkeits-Pension als bei einer privaten Vorsorge.
Wie funktioniert's?
- Bei der Zukunftssicherung als Sozialleistung bezahlen Sie als Arbeitgeber die Prämie. Diese ist als Betriebsausgabe absetzbar.
- Basis ist ein Rahmenvertrag mit der Generali.
- Eingeschlossen werden alle Mitarbeiter oder bestimmte Gruppen
(Voraussetzung: Gruppenbildung nach ausgewogenen und sachlichen Kriterien). - Die Auszahlung einer Berufsunfähigkeits-Pension erfolgt direkt an den Mitarbeiter. Im Ablebensfall sind selbstverständlich die Hinterbliebenen begünstigt.
Für wen?
Grundsätzlich ist die Zukunftssicherung für alle Mitarbeiter abschließbar. Alternativ ist auch die Begünstigung bestimmter Mitarbeitergruppen möglich (Wichtig: Auswahl nach objektiven Kriterien).
- Arbeitnehmer und angestellte Familienmitglieder
- Geschäftsführer und geschäftsführende Gesellschafter bis 25 % Beteiligung
- Mitglieder des Vorstandes, die Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit beziehen
- Bundes-, Landes- und Vertragsbedienstete
Mit der steuerfreien Zukunftssicherung können Sie auch in eine Unfall- und/oder Krankenversicherung investieren.
Hinweis: Alle Angaben basieren auf der aktuellen Steuerrechtslage (Stand 09/2018). Für Änderungen oder Entfall der steuerlichen Begünstigungen kann daher keine Haftung übernommen werden.
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Produktinformationsblatt Ablebensversicherung
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Produktinformationsblatt Berufsunfähigkeitsversicherung
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Vertragsgrundlagen Ablebensversicherung
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Vertragsgrundlagen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung