Kühlgutversicherung
Die Frische Ihrer Ware liegt Ihnen am Herzen. Da ist der Ausfall Ihrer Kühleinrichtung eine schlechte Nachricht. Schützen Sie Ihren Kühlgut vor den Folgekosten mit unserer Kühlgutversicherung.
Ihre Vorteile
- Individuelle Versicherungslösungen für Ihr Unternehmen
- professionelle Beratung durch Spezialisten vor Ort
- Profitieren Sie als Generali Geschäftskunde auch von der Einbruchschutz-Beratung vom Sicherheitsprofi
- optional Tip&Tat BusinessAktiv inklusive Cyber - Notrufdienst für Ihr Unternehmen
Welche Schäden sind in der Kühlgutversicherung gedeckt?
Sachschäden infolge Verderb und Verlust des versicherten Kühlgutes als Folge von:
Deckungsumfang
Kühlgutversicherung
Versagen der maschinellen oder elektrischen Kühleinrichtungen
(z. B. durch Material- und Herstellungsfehler, Kurzschluss, Isolationsfehler, Überspannung ferner infolge Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Böswilligkeit)
Wasserschäden (mit Ausnahme von Hochwasser und Überschwemmungen)
Auftreten von Sole, Ammoniak oder anderen Kältemitteln
Stromausfall durch Störungen im öffentlichen Stromversorgungsnetz
Ausfall der Wasseranlieferung durch Störungen im öffentlichen Wasserversorgungsnetz
Es sind dabei sämtliche Waren auf der Betriebsstätte versichert die in
- Kühlhäusern und
- gewerblichen Tiefkühlanlagen
bei tieferen Temperaturen als minus 18° C und bei Frischhaltekaltlagerung gehalten werden.
Ihr Generali-Betreuer erarbeitet gerne gemeinsam mit Ihnen die maßgeschneiderte betriebliche Sachversicherung für Ihr Unternehmen.
Profitieren Sie von der individuellen Beratung durch unsere Spezialisten für die betriebliche Vorsorge.