FAQs zum Jobticket

Mit dem Jobticket beteiligt sich die Generali aktiv an der Mobilitätswende und setzt ein klares Zeichen für die Verbindung von ökologischer Verantwortung und sozialem Benefit.

Allgemeine Informationen zum Jobticket

Bei dem Jobticket handelt es sich um verschiedene Tickets für öffentliche Verkehrsmittel, die Unternehmen für ihre Mitarbeiter_innen fördern können. Diese sind für berufliche Wege und in der Freizeit nutzbar.

Anspruchsberechtigt sind Mitarbeiter_innen im Außendienst und Innendienst, die in einem aufrechten unbefristeten Lehr- oder Dienstverhältnis stehen.

Nein, der Zuschuss zum Jobticket wird sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach unverbindlich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt. Auch aus mehrmaliger bzw. langjähriger Gewährung besteht kein Anspruch für die Zukunft oder kann daraus abgeleitet werden.

Ja, das Jobticket ist auch zur privaten Nutzung gedacht.

Ja, das Jobticket ist auch für alle dienstlichen Fahrten zu verwenden. Ist die Dienstreise vom Jobticket abgedeckt, werden keine weiteren Ticketkosten ersetzt.

Nein, es besteht keine Verpflichtung dazu. Im Sinne des Klimaschutzes ist es positiv, wenn Sie dieses Ticket auch regelmäßig verwenden und künftig das eigene Auto öfter einmal stehen lassen. Der regelmäßige Weg zum Arbeitsplatz mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein wirksamer Hebel im Sinne des Klimaschutzes.

Ja. Ein Firmenauto inkl. der Möglichkeit zur Privatnutzung ist kein Ausschlusskriterium. Auch Sie können ein bezuschusstes Jobticket erhalten und dies für private und dienstliche Fahrten einsetzen.

Wird ein Zuschuss zum Jobticket bezahlt, kann die Pendlerpauschale weiterhin im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung oder monatlich über die Gehaltsverrechnung geltend gemacht werden. In beiden Fällen reduziert der von der Generali gezahlte Zuschuss den Betrag der Pendlerpauschale. Der Pendlereuro steht weiterhin ungekürzt zu.

Unterstütze Tickets und Nutzung

Die Generali fördert Monats- und Jahreskarten der öffentlichen Verkehrsmittel. Darin eingeschlossen sind das österreichweite KlimaTicket sowie regionale Varianten des Jobtickets der jeweiligen Verkehrsverbände (z.B.Wiener Linien, VOR, Salzburger Verkehrsverbund). Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass das Ticket zumindest am Wohn- und/oder Dienstort gültig ist.

Ja, es werden ausschließlich Tickets für die 2. Klasse bzw. Tickets ohne Klasseneinteilung (z.B. Wiener Linien, VOR,...) bezuschusst.

Es ist prinzipiell möglich, den Zuschuss für ein übertragbares Ticket zu beantragen. Allerdings werden die Zusatzkosten, die sich aus der Übertragbarkeit ergeben, nicht von der Generali unterstützt und müssen vom Gesamtbetrag abgezogen werden. Bitte erfassen Sie beim Antrag den entsprechenden Preis ohne den Aufpreis für die Übertragbarkeit.

Es ist prinzipiell möglich, den Zuschuss für ein etwas teureres Familienticket (z.B. “KlimaTicket Ö Familie”) zu beantragen. Allerdings werden die Zusatzkosten für das Family-Upgrade nicht von der Generali unterstützt und müssen vom Gesamtbetrag abgezogen werden. Bitte erfassen Sie beim Antrag den entsprechenden Preis ohne den Aufpreis für die Familienerweiterung.

Ja. Wenn bereits vor dem 1. Jänner 2025 ein Ticket gekauft bzw. verlängert wurde, erhalten Mitarbeiter_innen den monatlichen Zuschuss ebenfalls ab Jänner 2025.

Zuschuss und Kosten

Das Jobticket wird ab Jänner 2025 mit einem Zuschuss von 50 Prozent auf den Ticketpreis unterstützt. Der konkrete Betrag ist abhängig davon, welches Ticket gekauft wird. Es werden Tickets bis zu einem Betrag vonmaximal 1.179,30 Euro (= Klimaticket Ö Classic Preis ab 2025) gefördert.

Beispiele:

  • Der Preis für das österreichweite Klimaticket Classic ab 2025 beträgt 1.179,30 Euro.
    50 % davon werden von der Generali übernommen und monatlich als Zuschuss in Höhe von 49,14 Euro, das sind 589,68 Euro pro Jahr, an Sie ausbezahlt.

  • Die Jahreskarte der Wiener Linien und das regionale KlimaTicket Salzburg Classic kosten jeweils 365 Euro.
    50 % davon werden von der Generali übernommen und monatlich als Zuschuss in Höhe von 15,21 Euro, das sind 182,52 Euro pro Jahr, an Sie ausbezahlt.

Ein Zuschuss zum Jobticket wird nur dann gewährt, wenn der Fahrtkostenzuschuss für die Dauer der Gewährung des Zuschusses ruht. Dazu ist eine individuelle Vereinbarung abzuschließen. Bitte wenden Sie sich dazu an HR-Services.

Der Zuschuss durch die Generali erfolgt monatlich – unabhängig von der individuellen Zahlungsweise – für die Dauer der Gültigkeit des Tickets und wird im Rahmen der Gehaltsabrechnung ausgezahlt. Da keine tageweise Aliquotierung erfolgt, richtet sich der Zuschussbeginn einerseits an das Antragsdatum (bis zu einem Monat rückwirkend) andererseits an das Gültigkeitsbeginn des Tickets.

Beispiele:

Der Zuschuss wird vom reduzierten Preis Ihres Tickets berechnet. Eine doppelte Förderung des Ursprungspreises für dasselbe Ticket ist nicht möglich.

Der Zuschuss zum Jobticket wird nur in aktiven Zeiten, in denen Entgelt fließt, berücksichtigt.

Antrag und Verwaltung

Der Antrag kann von Ihnen direkt in Ihrem Mitarbeiterprofil in SuccessFactors erstellt werden. Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie im „HR-Portal“ auf der REDaktion unter Nachhaltige Mobilität. Sie werden dafür eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Tickets sowie eine Kopie der Rechnung (als PDF oder JPG) benötigen. Wird ein Fahrtkostenzuschuss bezogen, ist eine individuelle Vereinbarung über den Entfall des Fahrtkostenzuschusses für die Dauer des Bezuges des Zuschusses für das Jobticket zu treffen. Bitte wenden Sie sich dazu an HR-Services.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem jeweiligen Ticketanbieter, wie Sie Ihre Rechnung erhalten. In den meisten Fällen kann direkt auf dem Kundenportal des Ticketanbieters eine Rechnungskopie heruntergeladen werden.

Sollten Sie ein Online-Ticket erworben haben, laden Sie zweimal den Screenshot Ihres Online-Tickets hoch. Falls Ihr Handy keinen Screenshot des direkten Tickets ermöglicht (zB. Android), senden Sie uns bitte einen Screenshot der Ticketübersicht, auf der sowohl der Gültigkeitszeitraum als auch der Ticketbesitzer sichtbar ist.

Wählen Sie in SuccessFactors beim Abschnitt Änderungsgrund den Grund „Neuanlage/Verlängerung/Änderung“ und ergänzen Sie die Daten des neuen bzw. verlängerten Tickets. Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, allfällige Änderungen Ihr Jobticket betreffend unverzüglich über SuccessFactors bekannt zu geben.

Mit dem Ende der Gültigkeit Ihres Tickets endet auch der Zuschuss der Dienstgeberin. Wenn Sie Ihre Monatsoder Jahreskarte verlängern, laden Sie die neue Karte und die neue Rechnung wieder in SuccessFactors hoch. Der Zeitraum für den neuen Zuschuss läuft wieder entsprechend der neuen Gültigkeit Ihres Tickets.

Wählen Sie in SuccessFactors beim Abschnitt Änderungsgrund den Grund „vorzeitige Beendigung“. Die Daten Ihres bestehenden Tickets werden geladen. Korrigieren Sie das Gültigkeitsende des Tickets mit dem vorzeitigen Enddatum. Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, Änderungen zu ihrem Jobticket zeitnah über SuccessFactors bekannt zu geben.

Seit Anfang Jänner 2025 kann der Zuschuss zum Jobticket über SuccessFactors beantragt werden. Der Zuschuss wird bis zu einem Monat rückwirkend gezahlt. Wenn Sie Ihr Ticket bis Ende Februar 2025 im Portal hochladen, erhalten Sie den Zuschuss auch rückwirkend ab Jänner 2025, sofern der Gültigkeitszeitraum für Ihr Ticket den Jänner 2025 umfasst. So wird bei einer Beantragung im März 2025 der Zuschuss max. rückwirkend bis Februar 2025 gezahlt.

Aus technischen Gründen können Sie nur einen Antrag pro Tag im System erfassen. Wenn Sie einen bereits abgespeicherten Antrag aufgrund von einer Falscheingabe löschen oder korrigieren möchten, wenden Sie sich bitte an HR-Services.

Um eine korrekte Auszahlung des Zuschusses sicherzustellen, behält sich HR-Services das Recht vor, bei Falscheingaben oder bei Abgabe falscher Dokumente, Daten auch rückwirkend zu korrigieren oder den Antrag nicht zu berücksichtigen. Sie werden in diesem Fall von HR-Services kontaktiert.