Schnell wieder im Leben stehen
Mit der Kollektivunfallversicherung können Sie Ihren Mitarbeiter_innen im Unglücksfall zumindest die finanziellen Sorgen abnehmen. So helfen Sie ihnen, sich gut zu erholen und bald wieder im Leben zu stehen. Das wird auch steuerlich belohnt: Prämienzahlungen zugunsten Ihrer Mitarbeiter_innen können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Wie umfangreich Sie Ihre Mitarbeiter_innen absichern möchten, entscheiden Sie. Mithilfe des Bausteinprinzips können Sie den Umfang des Versicherungsschutzes je nach Bedarf selbst bestimmen.
Wählen Sie Ihre Bausteine
- Unfallkapital: Auszahlung bei Dauerinvalidität
- Zusatzkapital: Zusätzliche Leistung nach schweren Unfällen
- Unfallrente: Monatliche Auszahlung bei Dauerinvalidität
- Unfalltod: Auszahlung zur Absicherung von Hinterbliebenen
- Genesungsgeld: Schnelle finanzielle Hilfe bei Krankenhausaufenthalt nach einem Unfall
- Knochenbruch-Pauschale: Zahlung der vereinbarten Pauschale bei Knochenbruch
- Taggeld: Bei Arbeitsunfähigkeit nach einem Unfall
- Spitalgeld: Pro Krankenhaustag nach einem Unfall mit oder ohne Betreuungsgeld bei Arbeitsunfähigkeit nach dem Krankenhausaufenthalt
- Unfallassistance und Unfallkosten: Kostenersatz inkl. 24h-Notfall-Management und Rehab-Management
- Alternativ: Behandlungskosten und / oder Berge- und Transportkosten
- Pflege-Pauschale: Zahlung der vereinbarten Pauschale bei Pflegebedarf ab Stufe 4 des gesetzlichen Pflegegeldes
Durch das Bausteinprinzip kann die Kollektivunfallversicherung auch auf die Bedürfnisse von Organisationen wie z. B. Sportvereinen oder Bildungseinrichtungen zugeschnitten werden.
Bei der Versicherung von z. B. Kindergartenkindern oder Schüler_innen gibt es zusätzlich die Möglichkeit, eine Kinder-Krebspauschale einzuschließen.