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Zukunfts­sicherung ­Risikovorsorge

Sparen Sie Lohnnebenkosten und sichern Sie gleichzeitig Ihre Mitarbeiter_innen ab. Die Zukunftssicherung gemäß § 3 (1) 15a EStG bietet finanzielle Hilfe bei Berufsunfähigkeit und Ableben.

Ersparnis der Lohnsteuer und Lohnnebenkosten

Keine Lohnnebenkosten und keine Sozialversicherungsbeiträge (modellabhängig)

Absetzbarkeit der Prämien

Bis zu 300 Euro pro Jahr als Betriebsausgabe

Höhere Risikoabsicherung

Im Vergleich zur privaten Vorsorge durch Steuervorteile

Weitere Möglichkeiten