Als Arbeitgeber_in können Sie pro Mitarbeiter_in und Jahr bis zu 300 Euro in die Zukunftssicherung investieren – steuerfrei und ohne zusätzliche Sozialabgaben. Die rechtliche Grundlage dafür bietet das Einkommensteuergesetz (§ 3 (1) 15a). Durch den Steuervorteil erhalten Ihre Mitarbeiter_innen im Versicherungsfall höhere Leistungen als bei der privaten Vorsorge.
So funktioniert es
- Als Arbeitgeber_in schließen Sie mit uns einen Rahmenvertrag ab. Die Prämienzahlungen können Sie als Betriebsausgabe absetzen.
- Sie können entweder alle Mitarbeiter_innen absichern oder nur bestimmte Gruppen. Die Gruppenbildung muss nach ausgewogenen und sachlichen Kriterien erfolgen.
- Bei festgestellter Berufsunfähigkeit zahlen wir direkt an Ihre Mitarbeiter_innen die versicherte, monatliche Berufsunfähigkeitspension aus.
- Im Fall einer Berufsunfähigkeit übernehmen wir die Prämienleistung zur Weiterführung des Vertrages.
- Bei Ableben greifen wir den begünstigten Hinterbliebenen finanziell unter die Arme und zahlen die vereinbarte Versicherungssumme aus.
Steuerhinweise:
- Alle Angaben basieren auf der aktuellen Steuerrechtslage (Stand 06/2024). Für Änderungen oder Entfall der steuerlichen Begünstigungen kann daher keine Haftung übernommen werden.
- Die Lebensversicherung unterliegt der Versicherungssteuer von 4 Prozent auf die einbezahlte Prämie.
- Im Ablebensfall fallen keine weiteren Steuern wie z.B. die Kapitalertrag- bzw. Einkommensteuer an.
- Die die Auszahlung einer Berufsunfähigkeits-Pension unterliegt erst ab dem Zeitpunkt der Einkommensbesteuerung, zu dem die Summe der Pensionsleistungen den Wert der Gegenleistung übersteigt (§ 29 Abs. 1 Einkommensteuergesetz).