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Zukunftssicherung als Sozialleistung

Bei der Zukunftssicherung als Sozialleistung bezahlen Sie als Arbeitgeber_in die Prämie. Die Beiträge können Sie als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen.

Attraktive Mitarbeitervorsorge

Zusätzlich zu Lohn oder Gehalt

Absetzbarkeit der Prämien

Bis 300 Euro pro Jahr und Mitarbeiter_in

Für alle Mitarbeiter_innen

Oder nur für bestimmte Gruppen

Weitere Möglichkeiten