Die Zukunftssicherung mittels Bezugsumwandlung wird von den Arbeitnehmer_innen finanziert. Dem Unternehmen entstehen so keine zusätzlichen Kosten. Im Gegenteil: Weil die Prämienzahlung lohnsteuerfrei ist, sparen Sie als Arbeitgeber_in sogar einen Teil der Lohnnebenkosten ein. Die Sozialversicherungsbeiträge reduzieren sich bei der Bezugsumwandlung nicht.
So funktioniert es
- Ihr_e Mitarbeiter_in schließt mit Ihnen als Arbeitgeber_in eine Umwandlungsvereinbarung ab. Er_sie ist Versicherungnehmer_in
- Monatlich können 25 Euro des Gehalts in eine Risikovorsorge gemäß § 3 (1) 15a EStG einbezahlt werden
- Bei festgestellter Berufsunfähigkeit zahlen wir direkt an Ihre Mitarbeiter_innen die versicherte, monatliche Berufsunfähigkeitspension aus
- Im Fall der Berufsunfähigkeit übernehmen wir die Prämienleistung zur Weiterführung des Vertrages.
- Bei Ableben greifen wir den begünstigten Hinterbliebenen finanziell unter die Arme und zahlen die vereinbarte Versicherungssumme steuerfrei aus
- Sie können die Vorsorgeoption entweder allen Mitarbeiter_innen anbieten oder nur bestimmten Gruppen. Die Gruppenbildung muss nach ausgewogenen und sachlichen Kriterien erfolgen
- Jede_r Einzelne entscheidet selbst, ob er_sie die Option in Anspruch nehmen möchte
Steuerhinweise:
- Alle Angaben basieren auf der aktuellen Steuerrechtslage (Stand 06/2024). Für Änderungen oder Entfall der steuerlichen Begünstigungen kann daher keine Haftung übernommen werden.
- Die Lebensversicherung unterliegt der Versicherungssteuer von 4 Prozent auf die einbezahlte Prämie.
- Im Ablebensfall fallen keine weiteren Steuern wie z.B. die Kapitalertrag- bzw. Einkommensteuer an.
- Die die Auszahlung einer Berufsunfähigkeits-Pension unterliegt erst ab dem Zeitpunkt der Einkommensbesteuerung, zu dem die Summe der Pensionsleistungen den Wert der Gegenleistung übersteigt (§ 29 Abs. 1 Einkommensteuergesetz).