Selbstständigenvorsorge
Seit 2008 kann jeder Selbstständige 1,53 % seiner jährlichen Beitragsgrundlage für die steuersparende Vorsorge vorsehen. Nützen Sie die Freiheit, Ihren Partner selbst wählen zu können – die Generali empfiehlt Ihnen die Veranlagung Ihrer Beiträge bei der BONUS Vorsorgekasse.
Ihre Vorteile als Unternehmer
- Volle Anrechnung der geleisteten Beiträge als Betriebsausgabe
- KESt- und KÖSt-freie Veranlagung in der Vorsorgekasse
- Zusätzliche steuerfreie Rente ab Pensionsantritt
- Einmalauszahlung nur mit 6 % versteuert
- Bruttokapitalgarantie auf die geleisteten Beiträge
- Jährliche Information über den persönlichen Kontostand

Flexibel vorsorgen und absichern
Seit 2008 können auch Selbstständige steuerfrei mit 1,53 % des Jahreseinkommens an Selbstständigenvorsorgebeiträgen für die eigene Zukunft vorsorgen.
Je nach Berufsgruppe ist die Teilnahme verpflichtend oder freiwillig:
- Verpflichtend: Diese gilt für alle Gewerbetreibenden oder "Neue Selbstständige" mit Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach GSVG.
- Freiwillig: Als Freiberufler, Arzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Wirtschaftstreuhänder, Notar, Tierarzt, Zahnarzt, Ziviltechniker und Land- oder Forstwirt können Sie sich innerhalb von zwölf Monaten ab Aufnahme der selbstständigen Berufsausübung einmalig für die Teilnahme entscheiden. Wichtig: Revidierbar ist die Entscheidung nicht.
Ihr Partner
Nützen Sie die Freiheit, Ihren Partner selbst wählen zu können – die Generali empfiehlt Ihnen die Veranlagung Ihrer Beiträge bei der BONUS Vorsorgekasse, bei der die Generali Gruppe zu 50 % beteiligt ist. Die BONUS Vorsorgekasse bietet:
- Höchste Sicherheit
- Gewinnbringende Veranlagung
- Beste Serviceorientierung
Fristen für den Einstieg
Wie funktioniert's?
Je nach Berufsgruppe gibt es Unterschiede:
Selbstständigenvorsorge für Gewerbetreibende
- Sie haben ab Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit 6 Monate Zeit , eine Vorsorgekasse auszuwählen – ansonsten entscheidet der Sozialversicherungsträger.
- Falls bereits für Mitarbeiter Ihres Unternehmens bei der BONUS ein Vertrag abgeschlossen wurde, reicht die Bekanntgabe Ihrer SV-Nummer an die BONUS - die BONUS erledigt alle weiteren Schritte für Sie!
Selbständigenvorsorge für Freiberufler, Land- und Forstwirte
- Als Berufseinsteiger können Sie innerhalb von zwölf Monaten selbst über die Teilnahme am Modell entscheiden. Diese Entscheidung ist nicht revidierbar.
- Die Beiträge werden von der SVS mit den Pensionsversicherungsbeiträgen und bei Notaren über die Notariatsversicherung eingehoben und an die BONUS zur Veranlagung weitergeleitet.
Selbstständigenvorsorge für Rechtsanwälte
- Auch hier können Sie innerhalb von zwölf Monaten ab Eintragung als selbstständiger Rechtsanwalt über die Teilnahme entscheiden. Diese Entscheidung ist nicht revidierbar.
- Die BONUS hat eine Rahmenvereinbarung mit dem österreichischen Rechtsanwaltskammertag getroffen, die den Bankeinzug des Jahresbetrages direkt durch die BONUS vorsieht.
- Der jährliche Fixbeitrag für Rechtsanwälte für die Selbstständigenvorsorge beträgt derzeit – unabhängig vom Einkommen – EUR 1.188,81 (Wert 2021).
Leistung
Wann können Sie über Ihre Rente oder Ihr Kapital verfügen?
- Sobald 36 Beitragsmonate vorliegen und Ihre selbstständige Tätigkeit seit mindestens zwei Jahren ruhend bzw. eingestellt wurde oder
- wenn seit fünf Jahren keine Beiträge mehr zu leisten waren oder
- natürlich bei Pensionsantritt.
Was können Sie mit Ihrem Geld machen?
Sie haben die Wahl zwischen:
- Allfällige Weiterveranlagung des Kapitals bis zur Pensionierung
- Kapitalauszahlung – mit 6 % Steuerabzug
- Im Fall der Wiederaufnahme einer unselbständigen Tätigkeit die Übertragung des Kapitals in die Vorsorgekasse des neuen Arbeitgebers
- Überweisung des Kapitals als Einmalprämie in eine Pensionszusatzversicherung (z. B. bei der Generali) oder an eine bereits bestehende Anwartschaft in einer Pensionskasse oder Betrieblichen Kollektivversicherung
Hinweis: Alle Angaben basieren auf der aktuellen Steuerrechtslage (Stand 07/2021). Für Änderungen oder Entfall der steuerlichen Begünstigungen kann daher keine Haftung übernommen werden.