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Fahrrad-Diebstahlversicherung

Wir leisten, wenn Ihr Fahrrad plötzlich weg ist. Abgesichert bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub.

Europaweiter Schutz

Gilt in Europa und in Mittelmeeranliegerstaaten.

Zubehör mitversichert

Auch Bestandteile sowie Zubehörteile Ihres Fahrrads sind mitversichert.

Auch wenn andere fahren

Versicherungsschutz gilt auch bei berechtigter Benützung durch andere Personen
Beratung vereinbaren

Leistung

Sicher unterwegs

Ein Fahrrad ist schnell gestohlen – vor dem Supermarkt, am Bahnhof oder im Urlaub. Mit der Fahrrad-Diebstahlversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen, wenn Ihr Fahrrad gestohlen, bei einem Einbruch entwendet oder geraubt wird.

Das ist versichert


  • Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrrads
  • inklusive Bestandteilen und Zubehörteilen
  • versichert bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub
  • gilt auch, wenn andere Ihr Fahrrad berechtigt benutzen (z. B. Familie) ausgenommen erwerbsmäßiger Verleih

Das ist nicht versichert

Diebstahl/unbefugte Benützung, wenn das Fahrrad nicht verkehrsüblich versperrt war, Verlieren, Vergessen, Liegen- oder Stehenlassen sowie Schäden, für die es einen anderen Ersatzanspruch gibt (z. B. Haftung Dritter).

Wo gilt der Schutz?

Die Versicherung gilt in Europa und in Mittelmeeranliegerstaaten.

Hier finden Sie Informationen zum Download

Leistungsbeispiele

Welche Schäden bezahlt die Fahrrad-Diebstahlversicherung?

Sie sperren Ihr Fahrrad verkehrsüblich ab. Nach der Arbeit ist es weg. Wenn es ein versicherter Diebstahl ist, ersetzen wir den Schaden nach Zeitwert – bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Nach einem Einbruch ist Ihr Fahrrad aus dem versperrten Kellerabteil verschwunden. In diesem Fall greift der Schutz bei Einbruchdiebstahl.
Ihr Fahrrad wird Ihnen unter Gewaltandrohung weggenommen. Bei Raub besteht Versicherungsschutz.

Häufig gestellte Fragen

Versichert sind Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des versicherten Fahrrads inklusive Teile und Zubehör – bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub.

Ja, bei berechtigter Benützung. Kein Schutz bei gewerbsmäßigem Verleih.

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