Helfen Sie Ihren Mitarbeiter_innen dabei, günstig vorzusorgen
Die Zukunftssicherung mittels Bezugsumwandlung wird von den Arbeitnehmer_innen finanziert. So entstehen keine zusätzlichen Kosten für das Unternehmen. Im Gegenteil: Weil die Prämienzahlung lohnsteuerfrei ist, sparen Sie als Arbeitgeber_in sogar einen Teil der Lohnnebenkosten ein. Die Sozialversicherungsbeiträge reduzieren sich bei der Bezugsumwandlung nicht.
So funktioniert es:
- Der_die Mitarbeiter_in schließt eine Umwandlungsvereinbarung mit Ihnen als Arbeitgeber_in ab. Er_sie ist Versicherungnehmer_in
- Monatlich können 25 Euro des Gehalts in eine Altersvorsorge gemäß § 3 (1) 15a EStG einbezahlt werden
- Bei Pensionsantritt zahlen wir das angesparte Kapital direkt an Ihr_n Mitarbeiter_in aus
- Im Ablebensfall greifen wir den begünstigten Hinterbliebenen finanziell unter die Arme und zahlen je nach gewähltem Tarif die vereinbarte Versicherungssumme bzw. die einbezahlte Prämie steuerfrei aus
- Sie können die Vorsorgeoption entweder allen Mitarbeiter_innen oder nur bestimmten Gruppen. Die Gruppenbildung muss nach ausgewogenen und sachlichen Kriterien erfolgen
- Jede_r Einzelne entscheidet selbst, ob er_sie die Vorsorgemöglichkeit in Anspruch nehmen möchte
Steuerhinweise:
- Alle Angaben basieren auf der aktuellen Steuerrechtslage (Stand 06/2024). Für Änderungen oder Entfall der steuerlichen Begünstigungen kann daher keine Haftung übernommen werden.
- Die Lebensversicherung unterliegt der Versicherungssteuer von 4 Prozent auf die einbezahlte Prämie.
- Im Ablebensfall fallen keine weiteren Steuern wie z.B. die Kapitalertrag- bzw. Einkommensteuer an.