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Zukunftssicherung als Sozialleistung

Bei der Zukunftssicherung als Sozialleistung bezahlen Sie als Arbeitgeber_in die Prämie. Die Beiträge können Sie als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen.

Vorsorge für Mitarbeiter_innen

zusätzlich zu Lohn oder Gehalt

Absetzbarkeit der Prämien

bis 300 Euro pro Jahr und Mitarbeiter_in

Enscheiden, wer profitiert

Alle Mitarbeiter_innen oder nur bestimmte Gruppen

Weitere Möglichkeiten